INVR.SPACE

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  3. Schedule your equipment pick up time.
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  5. Have fun shooting!
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TERMS & CONDITIONS

Vertragsbedingungen der INVR.SPACE GmbH / 360camrent – Vermietung/Rental –
1. Allgemeines
  • 1.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen der INVR.SPACE GmbH, Leuschner-damm 31, 10999 Berlin (“INVR.SPACE”) gegenüber Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vermietung von Equipment (z. B. für Filmproduktionen) an Vertragspartner. Vertragspartner versichert, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu sein.
  • 1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen von Vertragspartner finden keine Anwendung, es sei denn, INVR.SPACE hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.
  • 1.3. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Vertragspartner und INVR.SPACE im Zusammenhang mit den unter Ziffer 1.1 genannten Geschäften. Sie finden daher auch dann Anwendung, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen wird.
2. Vertragsschluss
  • 2.1. Angebote von INVR.SPACE erfolgen freibleibend. Die Auftragserteilung durch Vertragspartner stellt ein verbindliches Angebot zu den von INVR.SPACE zur Verfügung gestellten Konditionen dar. INVR.SPACE behält sich die Annahme dieses Angebots vor.
  • 2.2. Im Falle einer Abweichung einer etwaigen Auftragsbestätigung von den nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten die Regelungen in der Auftragsbestätigung. Im Ãœbrigen finden diese Vertragsbedingungen Anwendung.
3. Stornierung
  • 3.1. Bei einer Stornierung ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
  • 3.2. Sollte INVR.SPACE die Mietsache(n) in dem vereinbarten stornierten Mietzeitraum anderweitig vermieten können, sind die entsprechenden Einnahmen hieraus in Abzug zu bringen.
4. Ãœbergabe der Mietsache
  • 4.1. Vertragspartner hat die Mietsache nach Ãœbergabeunverzüglich auf Mangelfreiheit und/oder etwaige Beschädigungen zu untersuchen und etwaige Mängel und/oder Beschädigungen anzuzeigen.
  • 4.2. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Ãœberprüfungspflicht sind Ansprüche des Vertragspartners wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache ausgeschlossen, sofern Vertragspartner nicht nachweist, dass es sich um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt, der bereits bei Ãœbergabe der Mietsache vorhanden war.
5. Verpflichtungen des Vertragspartners
  • 5.1. Die Mietsache ist von Vertragspartner pfleglich zu behandeln und vor Schmutz und Witterungseinflüssen zu schützen. Die Mietsache darf nur von Personen benutzt werden, die die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Vertragspartner ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen gegen Abhandenkommen und Diebstahl der Mietsache sowie gegen Heraus-/Herunterfallen zu treffen.
  • 5.2. Folgende Nutzungen der Mietsache sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von INVR.SPACE in Textform zulässig: Verwendung im Zusammenhang mit Stunts und Pyrotechnik, Einsatz von Drohnen und Flugmodellen, Nutzung bei Klettertouren, Dreharbeiten unter Wasser.
  • 5.3. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn dies ist ausdrücklich anderweitig vereinbart worden. Eine Nutzung darf nur innerhalb Deutschlands/der Europäischen Union erfolgen.
  •  5.4. Technische Veränderungen, An- und Einbauten oder Veränderungen der Software der Mietsache sind nicht gestattet.
  • 5.5. Etwaige Beschädigungen oder ein Abhandenkommen der Mietsache sind INVR.SPACE unverzüglich mitzuteilen.
  • 5.6. Etwaige Reparaturen der Mietsache dürfen nur durch INVR.SPACE oder nach Rücksprache mit INVR.SPACE durchgeführt werden.
  • 5.7. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Mietsache ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
6. Gewährleistung von INVR.SPACE
  • 6.1. Die Gewährleistungsansprüche von Vertragspartner beschränken sich auf das Recht zur Ersatzlieferung.
  • 6.2. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht Vertragspartner das Recht zur Minderung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu.
7. Rückgabe
  • 7.1. Die Rückgabe hat bis 12 Uhr am vereinbarten Rückgabetag zu erfolgen.
  • 7.2. Im Fall einer verspäteten Rückgabe ist für die zusätzliche Zeit eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, deren Höhe sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung ohne Rabatte richtet und sich entsprechend der zusätzlichen Nutzungszeit bemisst. Die Möglichkeit zur Geltendmachung eines etwaigen darüber hinausgehenden Schadens durch INVR.SPACE bleibt davon unberührt.
  • 7.3. Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Rückgabe auf etwaige Schäden an den Mietsache hinzuweisen.
8. Preise, Kaution und Zahlung
  • 8.1. Die Preise von INVR.SPACE gelten vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung in Euro und verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe
    zusätzlich berechnet.
  • 8.2. Sofern die Preise nicht gesondert vereinbart sind, gelten die Preise in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Preisliste von INVR.SPACE, sofern vorhanden.
  • 8.3. INVR.SPACE ist berechtigt, von Vertragspartner eine vor Ãœbergabe der Mietsache zu hinterlegende Kaution bis zur Höhe des Wertes der Mietsache zu fordern.
  • 8.4. Die Preise verstehen sich als Abholpreise. Etwaige Kosten für Lieferung und Versand werden zusätzlich berechnet.
  • 8.5. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung an INVR.SPACE mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
  • 8.6. Für den Fall, dass die Zahlungen einer Quellensteuer unterliegen sollten, wird diese von Vertragspartner getragen und der einbehaltene Betrag an INVR.SPACE
    entsprechend erstattet. Die Parteien werden jedoch alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Besteuerung so gering wie möglich zu halten (z. B. durch Freistellung, Anrechnung, Pauschalierung, Abzug, Erlass etc.) und insbesondere sich alle dafür erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen.
  • 8.7. Gegenüber Forderungen von INVR.SPACE kann Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Der vorstehende Satz gilt nicht, sofern der Vertragspartner ein Verbraucher ist. Die
    Aufrechnung durch Vertragspartner ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
9. Haftung des Vertragspartners
  • 9.1. Während der Mietzeit haftet der Vertragspartner für den Verlust und die Beschädigungen der Mietsache unabhängig von einem Verschulden.
  • 9.2. Dem Vertragspartner wird insoweit empfohlen, selbst für einen hinreichenden Versicherungsschutz der Mietsache Sorge zu tragen.
10. Haftung
  • 10.1. INVR.SPACE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • 10.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet INVR.SPACE – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten(so genannte Kardinalpflichten, d. h. Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • 10.3. Soweit die Haftung von INVR.SPACE gemäß den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von INVR.SPACE.
  • 10.4. Die Haftung von INVR.SPACE wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen übernommener Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • 10.5. Der Vertragspartner darf eventuelle Ansprüche gegen INVR.SPACE nur mit dessen schriftlicher Zustimmung abtreten.
11. Schlussbestimmungen
  • 11.1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Erweiterungen oder Beschränkungen dieser Vertragsbedingungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von INVR.SPACE schriftlich bestätigt wurden.
  • 11.2. INVR.SPACE behält sich vor, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Die geplanten Änderungen wird INVR.SPACE dem Vertragspartner spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen. Wenn Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen. Auf diese Wirkung eines fehlenden Widerspruchs wird INVR.SPACE bei Mitteilung der Änderung hinweisen.
  • 11.3. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Ãœbrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • 11.4. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht derBundesrepublik Deutschland. Sofern Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von INVR.SPACE. INVR.SPACE ist berechtigt, Vertragspartner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
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